Als die fьr die Versicherungsaufsicht in der Schweiz zustдndige Fachbehцrde des Bundes wirkt das Bundesamt fьr Privatversicherungen (BPV) auf eine gedeihliche nationale und internationale Entwicklung des privaten Versicherungswesens hin (Art. 24a Abs. 1 der Organisationsverordnung des Eidg. Finanzdepartments, SR 172.215.1).
Das BPV nimmt in dieser Funktion an internationalen Veranstaltungen zu Versicherungsfragen teil, wirkt an der Ausarbeitung internationaler Abkommen mit und stellt deren Umsetzung sicher, verfolgt die internationale Entwicklung der Privatversicherung, namentlich in Europa, und arbeitet mit den Versicherungsaufsichtsbehцrden anderer Lдnder zusammen.